Private und öffentliche Arbeitgeber sind verpflichtet, schwerbehinderten Menschen einen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Tun sie das nicht oder in zu geringem Umfang, wird eine Ausgleichsabgabe (auch Schwerbehindertenabgabe genannt) fällig, die von der Betriebsgröße und der Quote der schwerbehinderten Arbeitnehmer (Beschäftigungsquote) abhängt.
Einen schnellen Überblick über die Schwerbehindertenabgabe bietet die Kurzinfo “Schwerbehindertenabgabe – Auf diese Ausgleichszahlungen müssen Sie sich einstellen”. Sie können sie sich unter http://www.sibilledecker.de/Mandanteninformationen/Downloads-Mandantenkurzinfo herunterladen.
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